Reisepreisminderung wegen schlechtem Wetter?

Unerwartet schlechtes Wetter am Urlaubsziel ist kein Grund, ein Drittel des Reisepreises zurückzuverlangen. Der Reiseveranstalter muss auch nicht von sich aus auf die saisonalen Wetterbedingungen hinweisen, das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil. Eine Frau aus Hessen…

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