Oldtimerversicherung: Schutz für Edelkarossen!

Oldtimerversicherung: Der Frühling ist die Zeit, in der die Liebhaber alter Autos ihre Schmuckstücke wieder aus der Garage holen und mit ihnen zu einer Spritztour ins Grüne starten. Weil Oldtimer von ihren Besitzern in der Regel besonders umhegt und gepflegt werden, bieten auch die Autoversicherer besondere Konditionen für die Liebhaber der Edelkarossen. Was gilt es, beim Versicherungsschutz zu beachten?

 

Deutschland gilt als Auto-Nation, und auch die Zahl der Oldtimerfans ist zahlreich. Bundesweit sind über 3 Millionen dieser Fahrzeuge für deutsche Straßen zugelassen, so berichtet das Kraftfahrt-Bundesamt. Seit mehreren Jahren verzeichnet die Branche zweistellige Zuwachszahlen. Nicht nur Edelkarossen aus Chrom und Leder sind beliebt, sondern auch Fahrzeuge aus den 80er Jahren – zum Beispiel der DeLorean DMC-12, mit dem Marty McFly in „Zurück in die Zukunft“ seine Trips in Vergangenheit und Zukunft unternimmt.

 

Wann gilt ein Auto als Oldtimer?

 

Wann aber gilt ein Auto überhaupt als Oldtimer? Hierfür muss das Gefährt vor mindestens dreißig Jahren gebaut und erstmals zugelassen worden sein. Dann haben die stolzen Besitzer auch die Chance, ihr Prunkstück mit einer speziellen Oldtimer-Versicherung abzusichern. Manche Versicherer gestatten auch, ein 20 Jahre altes Modell nach Oldtimer-Tarif zu versichern. Der Kaskoschutz ist sowohl als Teil- als auch Vollkasko wählbar.

 

Wie hoch die Prämie ist und welche Leistungen eine Police bietet, hängt von mehreren Faktoren ab: In der Regel vom Alter des Wagens, dem Modell, dem Alter des Fahrzeugführers und der Nutzungshäufigkeit. Mit anderen Worten: Die Versicherungsoptionen sind so vielfältig wie die Modelle selbst. Schließlich verlangt ein Trabant 601 Kübel aus dem Jahr 1961 einen anderen Schutz als der edle Bentley aus dem Besitz des englischen Könighauses, der auch für Hochzeitsfahrten genutzt wird.

 

Kaskosumme ausreichend hoch wählen!

 

Bei der Wahl des passenden Versicherungsschutzes gibt es einiges zu beachten. So sollte der „tatsächliche“ Wert des Fahrzeuges versichert werden, also jene Summe, die aufgebracht werden muss, um gleichwertigen Ersatz zu beschaffen. Auch die Reparatur eines Oldies kann sich als Herausforderung entpuppen – Ersatzteile sind schwer zu beschaffen und extrem teuer. Die Kasko-Summe für die Wiederherstellung des Fahrzeuges sollte entsprechend hoch angesetzt werden, mitunter übersteigt sie gar den aktuellen Marktpreis des Autos.

 

Weil viele Fans von Chrom und Leder ihren Liebling bei schlechter Witterung in der Garage lassen, können zudem Saisonkennzeichen Ersparnisse versprechen. Der Versicherungszeitraum ist im Grunde beliebig wählbar, zwischen 2 und 11 Monaten. Das ist vor allem auch für jene Fahrer attraktiv, die ihr Gefährt nur im Sommer für Festivals und Oldtimertreffen nutzen. Den Rest des Jahres können sie das Auto im Unterstand pflegen und schonen. Das Nummernschild bekommt einen Zusatz mit den Monatsziffern und mit dem Startmonat ist das Fahrzeug automatisch zugelassen, ohne, dass der Fahrer jedes Mal extra aufs Amt müsste.

 

Sparen mit dem H-Kennzeichen

 

Zusätzliche Ersparnisse verspricht ein sogenanntes H-Kennzeichen nach Paragraph 9 der Zulassungsverordnung. Dies bekommen nur „echte“ Oldtimer zum Erhalt des historischen Kulturgutes. Der Vorteil: Damit kann man saisonübergreifend steuervergünstigt fahren (191 Euro im Jahr) und auch die Versicherung ist in der Regel günstiger.

 

Um vom H-Kennzeichen zu profitieren, ist aber eine gesonderte Begutachtung durch einen Experten erforderlich. Der Gutachter prüft, ob das Gefährt einen strengen Anforderungskatalog gemäß § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erfüllt: Nur dann gibt es das begehrte Nummernschild. Zum Beispiel muss das Fahrzeug weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und in einem gepflegten Zustand sein.

 

Wer mehrere Oldtimer besitzt, für den empfiehlt sich alternativ die Nutzung eines roten 07er-Kennzeichens. Dieses kann für bis zu zehn Fahrzeuge verwendet werden, ist aber an strenge Regeln gebunden. Damit gestattet sind lediglich die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen, An- und Abfahrten hierzu sowie Probe- und Überführungsfahrten und Fahrten zum Zwecke der Wartung oder Reparatur. Ein Beratungsgespräch hilft, den passenden Schutz zu finden!

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